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Am 25. April 2010 findet die Wahl für den österreichischen Bundespräsidenten statt.Wahlberechtigt sind alle österreichischen Staatsbürger, die am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben und am Stichtag (02.03.2010) in einer österreichischen Gemeinde mit Hauptwohnsitz gemeldet und in die Wählerevidenz eingetragen sind. Weiters Auslandsösterreicher, welche in eine Wählerevidenz eingetragen sind.Wahlkarten: (Briefwahl im Inland)Wer nicht im Wahllokal wählen möchte, kann dies auch auf dem Postweg tun, gleichgültig ob er sich in Österreich oder einem anderen Staat aufhält. Bei der Konzipierung des Briefwahlmodells wurde auf eine einfache Administrierbarkeit geachtet. Mit dem einheitlichen Wahlkartenvordruck kann man zukünftig entweder, wie bisher, im bewährten Wahlkartensystem vor einer Wahlbehörde oder mittels Briefwahl, also an jedem beliebigen Ort seine Stimme abgeben.Wahlkarten können ab sofort nur mehr persönlich im Stadtamt Saalfelden, 1. Stock Sekretariat, abgeholt werden.Letztmöglicher Zeitpunkt: Freitag, 23.04.2010, 12.00 UhrWenn infolge mangelnder Geh- und Transportfähigkeit oder Bettlägrigkeit der Besuch der besonderen Wahlbehörde ("fliegende Wahlkommission") gewünscht wird, so ist ebenso ein Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte zu stellen und auf dem Antrag dieses Ersuchen ausdrücklich zu vermerken. Information des BMI betreffend die Beantragung einer WahlkarteWählerverständigung:In der Woche vor dem Wahltag werden durch die Gemeinde sog. Wählerverständigungskarten an alle Wahlberechtigten verschickt. Diese enthalten neben dem Namen des Wahlberechtigten das zuständige Wahllokal, die Öffnungszeiten sowie ihre laufende Nummer im Wählerverzeichnis. Bitte nehmen Sie zur Wahl neben dem vorgeschriebenen Ausweisdokument auch wieder die Ihnen zugegangene Wählerverständigungskarte mit. Sie erleichtern damit den Wahlbehörden Ihre Arbeit und tragen zu einer zügigeren Wahlabwicklung bei. Das Wählerverzeichnis liegt von 26.03. bis 01.04.2010 im Stadtamt Saalfelden zur öffentlichen Einsicht auf. Die Auflage hat den Zweck, das Wählerverzeichnis durch Mitwirkung der Bevölkerung einer Überprüfung und allfälligen Richtigstellung zu unterziehen. Wahlberechtigte können ihr Wahlrecht bei der bevorstehenden Nationalratswahl nur ausüben, wenn sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind! In das Wählerverzeichnis sind alle Männer und Frauen aufzunehmen, die am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben, vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind und in der Gemeinde am Stichtag (02.03.2010) ihren Hauptwohnsitz hatten.AuslandsösterreicherInnen:Informationen, Erklärungen, Formulare und Adressen zum Wählen im Ausland (Auslandsösterreicher/innen) finden Sie auf eigenen Webseiten des Außenministeriums.
Links:Wahlservice des Bundesministerium für InneresHelp.gv.atAlle Wahlergebnisse SaalfeldenZuständig:Mag. Christian Kohlbrat
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