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01.01.2023
Verordnung der Gemeindevertretung der Stadtgemeinde Saalfelden vom 12.12.2022 über die Ausschreibung einer Abgabe auf Zweitwohnsitze.
Rechtsgrundlagen: § 1 Ziffer 1, §§ 3 bis 8 Zweitwohnsitz- und Wohnungsleerstandsabgabengesetz, LGBl 71/2022 in Verbindung mit § 22 Salzburger Gemeindeordnung 2019, LGBl 9/2020 zuletzt geändert durch LGBl 91/2021.
§ 1 Ausschreibung
Die Gemeindevertretung der Stadtgemeinde Saalfelden schreibt auf Grund Ihres Beschlusses vom 12.12.2022 eine Abgabe auf Zweitwohnsitze (Kommunalabgabe Zweitwohnsitz) aus.
§ 2 Bemessungsgrundlage
Die Abgabe wird nach der Nutzfläche der Wohnung und nach den angefangenen Kalendermonaten, in denen ein Zweitwohnsitz vorliegt, bemessen.
§ 3 Höhe der Abgabe
1.) Die Höhe der Abgabe beträgt für Zweitwohnsitze, für welche keine besondere Nächtigungsabgabe im Sinne des § 1 Absatz 4 Salzburger Nächtigungsabgabengesetzes (LGBl Nr. 7/2020 in der Fassung LGBl 38/2022) erhoben wird, pro Kalenderjahr.Für Wohnungen mit einer Nutzfläche
bis 40 m² - 260,-- €über 40 bis 70 m² - 455,-- €über 70 bis 100 m² - 650,-- €über 100 bis 130 m² - 845,-- €über 130 bis 160 m² - 1.040,-- €über 160 bis 190 m² - 1.235,-- €über 190 m² bis 220m² - 1.430,-- €über 220 m² - 1.625,-- €
2.) Für Zweitwohnsitze, für welche gemäß den Bestimmungen des Salzburger Nächtigungsabgabengesetzes (LGBl Nr. 7/2020 in der Fassung LGBl 38/2022) eine besondere Nächtigungsabgabe erhoben wird (Ferienwohnungen einschließlich dauernd überlassene Ferienwohnungen) wird zusätzlich zur besonderen Nächtigungsabgabe eine Zweitwohnsitzabgabe in der folgenden Höhe eingehoben:
Für Wohnungen mit einer Nutzfläche
bis 40 m² - 130,-- €über 40 bis 70 m² - 227,50 €über 70 bis 100 m² - 325,-- €über 100 bis 130 m² - 422,50 €über 130 bis 160 m² - 520,-- €über 160 bis 190 m² - 617,50 €über 190 m² bis 220 m² - 715,-- €über 220 m² - 812,50 €
§ 4 Inkrafttreten
Die Verordnung tritt mit 1.1.2023 in Kraft.
Für die Gemeindevertretung der Stadtgemeinde Saalfelden:
Der BürgermeisterErich Rohrmoser
Verordnung Abgabe auf Zweitwohnsitze (unterfertigt) (391 KB) - .PDF