Abgabe auf Zweitwohnsitze

01.01.2025

Verordnung der Gemeindevertretung der Stadtgemeinde Saalfelden vom 09.12.2024 über die Ausschreibung einer Abgabe auf Zweitwohnsitze. 


Rechtsgrundlagen: § 1 Ziffer 1, §§ 3 bis 8 Zweitwohnsitz- und Wohnungsleerstandsabgabengesetz, LGBl 71/2022 in Verbindung mit § 22 Salzburger Gemeindeordnung 2019, LGBl 9/2020 zuletzt geändert durch LGBl 91/2021.


§ 1 Ausschreibung 

Die Gemeindevertretung der Stadtgemeinde Saalfelden schreibt auf Grund Ihres Beschlusses vom 09.12.2024, GZ 50619, eine Abgabe auf Zweitwohnsitze (Kommunalabgabe Zweitwohnsitz) aus. 


§ 2  Bemessungsgrundlage 

Die Abgabe wird nach der Nutzfläche der Wohnung und nach den angefangenen Kalendermonaten, in denen ein Zweitwohnsitz vorliegt, bemessen. 


§ 3 Höhe der Abgabe

1.) Die Höhe der Abgabe beträgt für Zweitwohnsitze, für welche keine besondere Nächtigungsabgabe im Sinne des § 1 Absatz 4 Salzburger Nächtigungsabgabengesetzes (LGBl Nr. 7/2020 in der Fassung LGBl 38/2022) erhoben wird, pro Kalenderjahr.

Für Wohnungen mit einer Nutzfläche 

bis 40 m²  -  273,-- €
über 40 bis 70 m²  -  478,-- €
über 70 bis 100 m²  -  683,-- €
über 100 bis 130 m²  -  887,-- €
über 130 bis 160 m²  -  1.092,-- €
über 160 bis 190 m²  -  1.297,-- €
über 190 m² bis 220m²  -  1.502,-- €
über 220 m²  -  1.706,-- €


2.) Für Zweitwohnsitze, für welche gemäß den Bestimmungen des Salzburger Nächtigungsabgabengesetzes (LGBl Nr. 7/2020 in der Fassung LGBl 38/2022) eine besondere Nächtigungsabgabe erhoben wird (Ferienwohnungen einschließlich dauernd überlassene Ferienwohnungen) wird zusätzlich zur besonderen Nächtigungsabgabe eine Zweitwohnsitzabgabe in der folgenden Höhe eingehoben: 

Für Wohnungen mit einer Nutzfläche 

bis 40 m²  -  137,-- €
über 40 bis 70 m²  -  239,-- €
über 70 bis 100 m²  -  342,-- €
über 100 bis 130 m²  -  444,-- €
über 130 bis 160 m²  -  546,-- €
über 160 bis 190 m²  -  649,-- €
über 190 m² bis 220 m²  -  751,-- €
über 220 m²  -  854,-- €


§ 4 Inkrafttreten

Die Verordnung tritt mit 1.1.2025 in Kraft. 


Für die Gemeindevertretung der Stadtgemeinde Saalfelden:

Der Bürgermeister
Erich Rohrmoser