
© Arch DI Martin Lenglachner
INFORMATIONSVERANSTALTUNG: Änderungen im Flächenwidmungsplan
Dienstag, 18. November 2025 | Stadtamt Saalfelden, Sitzungssaal, 1. Stock
Die Stadtgemeinde Saalfelden beabsichtigt den Flächenwidmungsplan in vier Bereichen abzuändern. Um die Saalfeldner Bevölkerung über die anstehenden Raumordnungsverfahren zu informieren, findet dazu eine Informationsveranstaltung statt.
- 15:00 Uhr Bereich Dorfheim – Schönberghof (Hörl)
- ca. 15:45 Uhr Bereich Farmach Seniorenwohnheim
- ca. 16:30 Uhr Bereich Zentrum Saalfelden - Stadtkernabgrenzung
- ca. 17:15 Uhr Bereich ehemaliges KIKA-Areal an der Otto-Gruber-Straße
Bereich "Dorfheim – Schönberghof (Hörl)"
Vorgesehen ist eine westliche Erweiterung des bestehenden Baulandes für zwei Parzellen. In diesem Zusammenhang werden auch die widmungsmäßigen Verhältnisse („Reine Wohngebiete“) an die tatsächlichen Nutzungen („Dorfgebiete“) angepasst und die Verkehrsfläche aktualisiert. Aufgrund der Lage auf hochwertigen Böden und im Nahbereich landwirtschaftlicher Betriebe werden eine Umweltprüfung durchgeführt und ein Umweltbericht erstellt. Für die Planungsfläche wird ein Bebauungsplan der Grundstufe aufgestellt.
Bereich "Farmach - Seniorenwohnheim"
Auf der neu zu widmenden Fläche soll das benachbarte Seniorenwohnheim durch einen Zubau erweitert werden. Grundlage bildet das Ergebnis eines bereits durchgeführten Architektenwettbewerbs. Im Gegenzug werden das Objekt auf GP 259 abgetragen und die Fläche rekultiviert. Das umzuwidmende Areal steht im Eigentum der Stadtgemeinde Saalfelden und erfasst eine Siedlungsnische zwischen Seniorenwohnheim, Kasernenareal und Wohngebiet. Geplant ist die Ausweisung von Bauland/Erweiterte Wohngebiete mit der Kenntlichmachung „Lärm“. Der unbebaute Teil der Planungsfläche wird mit einer Befristung belegt. Die Nachfolgewidmung wird - wie bisher - als „Grünland/Abstandsfläche“ festgelegt. Eine Umweltprüfung wurde aufgrund der Flächengröße und Lage auf zum Großteil hochwertigen Böden durchgeführt und ein Bebauungsplan der Grundstufe erstellt.
Bereich "Stadtkernabgrenzung im Zentrum von Saalfelden"
Die Stadtgemeinde Saalfelden beabsichtigt auf Grundlage des § 39 ROG 2009 i.d.g.F. das Stadtzentrum einer Stadtkernbereichsabgrenzung zuzuführen und im Flächenwidmungsplan zu kennzeichnen. Hier können die Planungsziele der Stadtgemeinde sowie die Vorgaben des Räumlichen Entwicklungskonzeptes (REK) hinsichtlich einer wirtschaftlichen Entwicklung schneller realisiert werden. Aufgrund von Analysen des Salzburger Instituts für Raumordnung und Wohnen (SIR) wurde eine Abgrenzung des Stadtkerns vorgenommen. Die Untersuchung wurde für das Zentrum und für den erweiterten Zentrumsbereich auf Basis einer Vorbeurteilung durchgeführt. Dies auch deshalb, weil hier eine echte Durchmischung der verschiedensten Nutzungen (Wohnen, Gewerbe, Tourismus, öffentliche Einrichtungen und Dienstleistungen) vorzufinden ist.
Bereich "Ehemaliges KIKA-Areal an der Otto-Gruber-Straße"
Es ist vorgesehen die widmungsmäßigen Verhältnisse an die geplante zukünftige Nutzung anzupassen und mit nutzungsentsprechenden Widmungen zu versehen. Es ist geplant, das bestehende Objekt mit neuen Geschäften (bei gleichbleibender Baukubatur) zu aktivieren. Im Untergeschoß, im Erdgeschoß und im 1. Obergeschoß sollen neue Einzelhandelsunternehmen untergebracht werden. Im 2. Obergeschoß sind Freizeit- und Gastronomieeinrichtungen geplant. Für diese Nutzungen ist zum Teil eine Schichtenwidmung vorgesehen.
Im Flächenwidmungsplan ist derzeit das Gesamtareal als „Bauland/Gebiete für Handelsgroßbetriebe“ der Kategorie „Bau-, Möbel- oder Gartenmärkte“ ausgewiesen. Die höchstzulässige Verkaufsfläche wurde mit 10.000 m² festgelegt. Im Zuge der Planung wird „Bauland/Gebiete für Handelsgroßbetriebe“ der Kategorie "Einkaufszentrum" ausgewiesen und die höchstzulässige Verkaufsfläche auf 4.479 m² reduziert. In dieser Verkaufsflächengröße ist ein Verkaufsflächenanteil von max. 1.250 m² für Verbrauchermärkte enthalten. Für die Dienstleistungseinrichtungen im 2. Obergeschoß ist eine Baulandwidmung/Betriebsgebiete in Form einer Schichtenwidmung geplant. Weiters erfolgt eine Anpassung der Verkehrsflächenwidmung (VUV) an die Eigentumsverhältnisse. Ein Bebauungsplan der Grundstufe wird aufgestellt.
Zuständig: Bauverwaltung/Raumordnung