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14.04.2026
Die Gemeindevertretung der Stadtgemeinde Saalfelden hat am 13.04.2026 nachstehende Verordnung erlassen.
§ 1
Die Stadtgemeinde Saalfelden erhebt auf Grund der Ermächtigung des § 51 Abs 1 Bautechnikgesetz eine Ausgleichsabgabe für fehlende Stellplätze.
§ 2
Die Ausgleichsabgabe wird einmalig für jeden Stellplatz, der von der sich aus der Stellplatz-verordnung der Stadtgemeinde Saalfelden vom 19. Mai 2020 ergebenden Mindestzahl nicht hergestellt wird oder nicht zur Verfügung steht, erhoben.Bei Änderungen von Bauten oder ihres Verwendungszweckes wird die Ausgleichsabgabe nur für jene Stellplätze eingehoben, die vom allenfalls erhöhten Bedarf an Stellplätzen nicht geschaffen werden.
§ 3
Die Höhe der Ausgleichsabgabe je Stellplatz wird mit € 15.000,-- festgesetzt. Die Höhe der Gebühr wird jährlich im Rahmen des Haushaltsbeschlusses neu festgesetzt.
§ 4
Die Ausgleichsabgabe ist dem Bauherrn bei Eintritt der Rechtskraft der Baubewilligung vorzuschreiben.
§ 5
Diese Verordnung tritt mit dem nach Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden Tag in Kraft. Mit diesem Tag tritt die bis dahin geltende diesbezügliche Verordnung der Gemeindevertretung vom 3.10.2011, kundgemacht am 13.10.2011 außer Kraft.
Ausgleichsabgabe für fehlende Stellplätze (unterfertigt) (269 KB) - .PDF