Ausgleichsabgabe für nicht zu errichtende Kinderspielplätze

14.04.2026

Die Gemeindevertretung der Stadtgemeinde Saalfelden hat am 13.04.2026 nachstehende Verordnung erlassen.
 

§ 1

Gemäß § 50 des Salzburger Bautechnikgesetzes 2015 – BauTG, LGBl.Nr. 1/2016 idgF in Verbindung mit § 53 der Salzburger Gemeindeordnung 2019 wird kundgemacht, dass die Gemeindevertretung der Stadtgemeinde Saalfelden am Steinernen Meer am 13. April 2026 für die Ausnahme von der Verpflichtung zur Herstellung von Kinderspielplätzen eine Ausgleichsabgabe in der Höhe von € 400,00 je Quadratmeter zu errichtender Spielplatzfläche festgelegt hat.

§ 2

Die Vorschreibung der Ausgleichsabgabe hat bei Eintritt der Rechtskraft der Ausnahme zu erfolgen und ist für die Finanzierung von öffentlichen Spiel- und Sportplätzen zu verwenden.

§ 3

Die Höhe der Gebühr wird jährlich im Rahmen des Haushaltsbeschlusses neu festgesetzt.

§ 4

Diese Verordnung tritt mit dem nach Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden Tag in Kraft. Mit diesem Tag tritt die bis dahin geltende diesbezügliche Verordnung der Gemeindevertretung vom 18. September 2019, kundgemacht am 20.09.2018, außer Kraft.