Für die Baubewilligung einer technischen Einrichtung sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Baupläne in 3-facher Ausfertigung:
- Lageplan M=1:500 auf Grundlage eines Geometerplanes, auf dem die Lage des Baues auf dem Grundstück ersichtlich ist und alle öffentlichen Verkehrsflächen in diesem Bereich und der umliegenden Bauten eingetragen sind; zusätzliche Eintragungen: Nordrichtung, alle auf dem Grundstück bestehenden Hauptversorgungseinrichtungen (Energie, Wasser, Abwasser, Sicherheitsabstände)
- Grundriss des Heizraumes und des Tank- oder Lagerraumes, einschließlich der umliegenden Räume sowie jener Räume, die durch Leitungsführungen, Lüftungskanäle und dergeleichen berührt werden
- Angabe des Verwendungszweckes der Räume und Darstellung sowie Beschreibung der einzelnen Anlagenteile samt Brandschutzeinrichtungen (Maßstab 1:100 bzw. 1:50)
- Schnitte
- Baubeschreibung (3-fach) über die technischen Einzelheiten der Anlage
Sämtliche Unterlagen sind von einer hiezu gesetzlich befugten Person (Geometer, Architekt, Baumeister, etc.) zu verfassen.