Bauplatzerklärungen

Für ein Ansuchen um Bauplatzerklärung (gem. § 13 BGG) sind folgende Unterlagen erforderlich:

  1. Amtlich beglaubigter Grundbuchsauszug (nicht älter als 3 Monate) oder Nachweis eines Rechtstitels.
  2. Planliche Darstellung in 3-facher Ausfertigung: 
    1. Lagepläne der zu schaffenden Bauplätze auf Grundlage eines Geometeraufnahmeplanes im M 1:500 mit Eintragung der Verkehrsaufschließungsflächen und der derzeit bestehenden Objekte.
    2. Aus diesem Lageplan müssen weiters die Lage des Bauplatzes zur Nordrichtung, seine Größe, Angaben über die Höhenlage des natürlichen Geländes und die Hauptversorgungs- einrichtungen ersichtlich sein.
  3. Nachweis über die Möglichkeit der Herstellung einer entsprechenden Wasser- und Energieversorgung sowie Abwasserbeseitigung
  4. Nachweis über die Zufahrtsmöglichkeit

Sämtliche Unterlagen sind von einer hiezu gesetzlich befugten Person (Geometer, Architekt, Baumeister, etc.) zu verfassen.

Zuständig


 
Kontaktdaten von Leonhard Griessmayer
NameLeonhard Griessmayer
AdresseRathausplatz 1
5760 Saalfelden
Telefon+43 6582 797 15
E-Mailgriessmayer@saalfelden.at
BüroStadtamt, 3.OG, Zi. 306

 
Kontaktdaten von Mag.jur. Dragana Legenovic
NameMag.jur. Dragana Legenovic
AdresseRathausplatz 1
5760 Saalfelden
Telefon+43 6582 797 45
Faxnummer+43 6582 797 50
E-Maillegenovic@saalfelden.at
BüroStadtamt, 3.OG, Zi. 302

 
Kontaktdaten von BM DI Johannes Mracsna
FunktionLeiter Bauabteilung
NameBM DI Johannes Mracsna
AdresseRathausplatz 1
5760 Saalfelden
Telefon+43 6582 797 51
Faxnummer+43 6582 797 50
E-Mailmracsna@saalfelden.at
BüroStadtamt, 3.OG, Zi. 306

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