Für ein Ansuchen um Bauplatzerklärung (gem. § 13 BGG) sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Amtlich beglaubigter Grundbuchsauszug (nicht älter als 3 Monate) oder Nachweis eines Rechtstitels.
- Planliche Darstellung in 3-facher Ausfertigung:
- Lagepläne der zu schaffenden Bauplätze auf Grundlage eines Geometeraufnahmeplanes im M 1:500 mit Eintragung der Verkehrsaufschließungsflächen und der derzeit bestehenden Objekte.
- Aus diesem Lageplan müssen weiters die Lage des Bauplatzes zur Nordrichtung, seine Größe, Angaben über die Höhenlage des natürlichen Geländes und die Hauptversorgungs- einrichtungen ersichtlich sein.
- Nachweis über die Möglichkeit der Herstellung einer entsprechenden Wasser- und Energieversorgung sowie Abwasserbeseitigung
- Nachweis über die Zufahrtsmöglichkeit
Sämtliche Unterlagen sind von einer hiezu gesetzlich befugten Person (Geometer, Architekt, Baumeister, etc.) zu verfassen.