Bauplatzerklärungen

Für ein Ansuchen um Bauplatzerklärung (gem. § 13 BGG) sind folgende Unterlagen erforderlich:

  1. Amtlich beglaubigter Grundbuchsauszug (nicht älter als 3 Monate) oder Nachweis eines Rechtstitels.
  2. Planliche Darstellung in 3-facher Ausfertigung: 
    1. Lagepläne der zu schaffenden Bauplätze auf Grundlage eines Geometeraufnahmeplanes im M 1:500 mit Eintragung der Verkehrsaufschließungsflächen und der derzeit bestehenden Objekte.
    2. Aus diesem Lageplan müssen weiters die Lage des Bauplatzes zur Nordrichtung, seine Größe, Angaben über die Höhenlage des natürlichen Geländes und die Hauptversorgungs- einrichtungen ersichtlich sein.
  3. Nachweis über die Möglichkeit der Herstellung einer entsprechenden Wasser- und Energieversorgung sowie Abwasserbeseitigung
  4. Nachweis über die Zufahrtsmöglichkeit

Sämtliche Unterlagen sind von einer hiezu gesetzlich befugten Person (Geometer, Architekt, Baumeister, etc.) zu verfassen.

Zuständig

Formulare