Eintragungszeitraum für drei Volksbegehren

Im Zeitraum von 31. März bis 7. April 2025 können im Stadtamt Saalfelden oder auch online folgende Volksbegehren unterzeichnet werden.

  • Autovolksbegehren: Kosten runter!
  • ORF-Haushaltsabgabe NEIN
  • Stoppt die Volksbegehren-Bereicherung!

Detailierte Informationen zu den Volksbegehren finden sie auf den Webseiten des Innenministeriums.


WICHTIG:
Wenn Sie bereits eine Unterstützungserklärung für ein Volksbegehren abgegeben haben, können Sie dieses Volksbegehren nicht nochmals unterzeichnen. Ihre Unterstützungserklärung zählt bereits als gültige Eintragung.

Stimmberechtigt sind alle österreichischen Staatsbürgerinnnen und Staatsbürger, welche am letzten Tag des Eintragungszeitraumes (7. April 2025) das 16. Lebensjahr vollendet haben und zum Stichtag (24. Februar 2025) in einer österreichischen Gemeinde mit einem Hauptwohnsitz gemeldet waren.

Die Eintragung zum Volksbegehren kann während des Eintragungszeitraumes auch online unter www.bmi.gv.at erledigt werden. Sie benötigen dazu nur eine ID-Austria.


Die Eintragung für die Volksbegehren kann an folgenden Tagen im Stadtamt Saalfelden, Rathausplatz 1, 5760 Saalfelden vorgenommen werden:
 

Montag, 31. März 202508:00 bis 20:00 Uhr
Dienstag, 1. April 202508:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch, 2. April 202508:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag, 3. April 2025 08:00 bis 16:00 Uhr
Freitag, 4. April 202508:00 bis 16:00 Uhr
Montag, 7. April 202508:00 bis 16:00 Uhr


Bitte nehmen Sie zum Unterschreiben einen amtlichen Lichtbildausweis (zB Reisepass oder Personalausweis) mit!