Der Grad der Gefährdung durch Naturgefahren wird im Gefahrenzonenplan durch rote und gelbe Gefahrenzonen parzellenscharf dargestellt. Weiters kann es noch blaue Zonen geben, um Bereiche von einer Bebauung freizuhalten, in denen wasserwirtschaftliche Maßnahmen erforderlich sind (zB Planungen für künftige Schutzbauten).
Rote Zone
Die Rote Gefahrenzone umfasst jene Flächen, die durch Wildbäche oder Lawinen derart gefährdet sind, dass ihre ständige Nutzung für Siedlungs- und Verkehrszwecke nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist. Das bedeutet ein absolutes Bauverbot für neue Gebäude. Ausnahmen sind nur bei Modernisierung bestehender Gebäude möglich, wenn damit eine Erhöhung der Sicherheit verbunden ist.
Gelbe Zone
Die Gelbe Gefahrenzone umfasst alle übrigen durch Wildbäche oder Lawinen gefährdeten Flächen, deren ständige Nutzung für Siedlungs- und Verkehrszwecke beeinträchtigt sind. Eine Bebauung in der Gelben Gefahrenzone ist daher unter Einhaltung von Auflagen, die im Rahmen eines Einzelgutachtens der zuständigen Gebietsbauleitung im Bauverfahren vorgeschrieben werden, möglich.
Blaue Zone
Als Blaue Zone werden Flächen ausgewiesen, die für wasserwirtschaftliche Maßnahmen oder für die Aufrechterhaltung deren Funktion benötigt werden oder deshalb einer besonderen Art der Bewirtschaftung bedürfen. Im Regelfall ist die Vornahme von Baumaßnahmen in der Blauen Zone nicht möglich.