Ihr Standort: Startseite > Bürgerservice

Gefahrenzonenplan Saalfelden

Die Gebietsbauleitung Pinzgau der Wildbach- und Lawinenverbauung (WLV) hat den 1998 verordneten Gefahrenzonenplan Saalfelden überarbeitet. Von 24. Februar bis 24. März 2025 liegt der neue Plan im Stadtamt Saalfelden zur Einsichtnahme auf.


Diagramm, Karte

Planausschnitt Großparkplatz: Die rot strichlierte Linie stellt den Verlauf der roten Gefahrenzone im aktuellen Gefahrenzonenplan dar. Die durchgehende rote Linie den Verlauf im neuen Plan.



FAQ - häufig gestellte Fragen:

Aktueller Gefahrenzonenplan Saalfelden (Verordnung: 1998)

Was ist ein Gefahrenzonenplan (GZP)?

Wer erstellt den GZP?

Was bedeuten die farblich markierten Zonen?

Warum braucht es einen GZP?

Wann und wo kann ich Einsicht in den Entwurf des neuen GZP nehmen?

Kann ich zum Entwurf eine Stellungnahme einbringen bzw. Einwände erheben?

Jede Person, die für sich ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann (zB Besitz einer Immobilie in einer Gefahrenzone), kann innerhalb der Auflagefrist des Gefahrenzonenplanes eine schriftliche Stellungnahme einbringen. Stellungnahmen können auf dem Postweg (Stadtgemeinde Saalfelden, Rathausplatz 1, 5760 Saalfelden) oder per E-Mail übermittelt werden. Die Stellungnahmen werden von einer vierköpfigen Kommission nach fachlichen Gesichtspunkten beurteilt. Dieser Kommission gehören Vertreter der folgenden Behörden bzw. öffentlichen Dienststellen an:

  • Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft
  • Wildbach- und Lawinenverbauung - Sektion Salzburg
  • Land Salzburg
  • Stadtgemeinde Saalfelden

Ändert sich mit dem neuen Gefahrenzonenplan auch die Zugehörigkeit zu Hochwasserschutzgenossenschaften? 

Grundsätzlich nicht, da die Gefahrenpläne der Wassergenossenschaften davon nicht berührt werden. Das ist damit zu begründen, dass die betreffenden Hochwasserschutzmaßnahmen ja auch zu erhalten und in Stand zu setzen bzw. zu räumen sind.


Zuständig