Ab 1. Juli 2025 gelten für Reisepässe und Personalausweise neue Gebühren:
- Reisepass von 2 - 12 Jahren - 44,00 Euro
- Reisepass ab 12 Jahren - 112,00 Euro
- Personalausweis von 2 - 16 Jahren - 39,00 Euro
- Personalausweis ab 16 Jahren - 91,00 Euro
Die Erstausstellung eines Reisepasses bzw. eines Personalausweises bis zum vollendeten 2. Lebensjahr bleibt nach § 35 (6) GebG 1957 weiterhin gebührenfrei.
Der letzte Tag der Antragstellung im Stadtgemeindeamt - vor der Gebührenerhöhung mit 1. Juli 2025 - ist der 30.06.2025.
Achtung Wartezeiten
Die zuständigen Behörden sind selbstverständlich bemüht, die Wartezeiten bei Passbeantragungen so kurz wie möglich zu halten, um die gewohnten und raschen Serviceleistungen gewährleisten zu können. Bedingt durch den derzeitigen Ansturm auf unser Passamt ist aber teilweise mit Wartezeiten bis zu einer Stunde zu rechnen. Ebenso dauern die entsprechenden Verfahren länger, gerechnet von der Antragstellung bis zur Übermittlung der Dokumente an die Gemeinde können bis zu drei Wochen vergehen. Sollten Sie das Reisedokument in einer kürzeren Zeit als drei Wochen benötigen, empfiehlt es sich, zuerst mit unserem Passamt Rücksprache zu halten.
Ebenso kann die Antragstellung auch direkt auf der Bezirkshauptmannschaft Zell am See (Passamt Zell am See) erfolgen, Informationen dazu unter T +43 5 7599 6713.
Für weitere Fragen und Informationen stehen unsere Kolleginnen im Passamt sowie in der Bürgerservicestelle gerne zur Verfügung.