Förderung für energetische Sanierungen und alternative Mobilitätsmaßnahmen

Die Stadtgemeinde Saalfelden gewährt nach Maßgabe der Richtlinien Förderungen für folgende Maßnahmen. Ziel dieser Förderungsaktion ist im Sinne des e5 Landesprogrammes für energieeffiziente Gemeinden und des Internationalen Klimabündnisses die Reduktion des Energieverbrauchs der Saalfeldener Haushalte sowie die damit einhergehende Verringerung der Kohlendioxid- und Schadstoffemissionen. Auf die Gewährung einer Förderung nach diesen Richtlinien besteht kein Rechtsanspruch. Pro Haushalt besteht für ein und dieselbe förderbare Maßnahme lediglich eine einmalige Förderungsmöglichkeit seitens der Stadtgemeinde.

  • Dämmung der obersten Geschoßdecke/Dachschräge und/oder Fassade
  • Errichtung einer Solaranlage für Raumheizung oder Warmwasseraufbereitung
  • Anschluss an ein Biomasse-Nahwärmenetz (Fernwärme)
  • Einbau einer neuen Biomassezentralheizung
  • Errichtung einer Photovoltaikanlage auf Bestandsbauten/Nebengebäuden
  • Wärmepumpen zur Warmwasserbereitung und Raumheizung
  • Austausch Fenster und Türen bei Sanierung von Wohnobjekten
  • Kauf eines Elektrofahrrades für beeinträchtigte Personen mit Behindertenausweis
  • Kauf eines Lastenfahrrades ohne E-Unterstützung
  • Mobilitätsförderung - Bei der Anschaffung einer Mobilitätsjahres- und Vorteilskarte

Zuständig

Formulare