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Aufgrund der herrschenden Witterung ist derzeit im Bezirk Zell am See eine besondere Brandgefahr gegeben. Seitens der Forstbehörde wurden daher eine Waldbrandschutzverordnung zur Vermeidung von Waldbränden getroffen.
Jegliches Feueranzünden sowie das Rauchen im Wald und dessen Gefährdungsbereich sind mit sofortiger Wirkung verboten.
Von diesem Verbot sind alle Waldflächen im Bezirk Zell am See umfasst. Der Gefährdungsbereich umfasst alle Flächen (ohne Rücksicht auf die Kulturgattung), von denen aus die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder das Übergreifen eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigen.
Übertretungen dieser Verordnung werden gemäß § 174 Abs. 1 lit. a Zif. 17 des Forstgesetzes 1975 mit einer Geldstrafe bis zu 7.270 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe bis zu 4 Wochen bestraft.
Rückfragen: BH Zell am See, T +43 5 7599 67, bh-zell@salzburg.gv.at