Das Zentrale Personenstandsregister (ZPR) ist ein bei allen österreichischen Standesämtern eingesetztes Register, das – zusammen mit dem Zentralen Staatsbürgerschaftsregister (ZSR) – am 1. November 2014 bundesweit in Betrieb genommen wurde. Im ZPR werden die Daten über Personenstandsfälle (Geburt, Ehe, Eingetragene Partnerschaft, Tod) und damit in Zusammenhang stehende Sachverhalte (z.B. Namen) zentral erfasst. Es löst damit die Personenstandsbücher ab.
Vorteil des ZPR und des ZSR ist, dass Personen, die in den Registern erfasst sind, bei den meisten Behördenwegen nur Lichtbildausweise zur Identifikation vorlegen müssen. Alle für den Behördenweg erforderlichen Dokumente sollten durch die beiden Register abgedeckt sein.
Informationen zum Datenschutz im Zentralen Personenstandsregister