Im Zentralen Staatsbürgerschaftsregister (ZSR) werden der Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft (durch Abstammung oder Verleihung) und deren Verlust erfasst. Darüber hinaus sind im ZSR die ausgestellten Staatsbürgerschaftsnachweise ersichtlich. Es wurde – zusammen mit dem Zentralen Personenstandsregister (ZPR) – am 1. November 2014 bundesweit in Betrieb genommen.
Vorteil dieser beiden Register ist, dass Personen, die darin erfasst sind, bei den meisten Behördenwegen nur Lichtbildausweise zur Identifikation vorlegen müssen. Alle für den Behördenweg erforderlichen Dokumente sollten durch die beiden Register abgedeckt sein.