April 2024
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abgesagt

Fussball - Sonntag, 28. April 2024

Plätze

Kunstrasenplatz 1

Öffnungsz.: 09:00 - 22:00 Uhr
Einheiten: 120 min.
09:00 - 11:00
11:00 - 13:00
13:00 - 14:00
14:00 - 16:00
16:00 - 18:00
18:00 - 20:00
20:00 - 22:00
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Infos

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Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Kunstrasenplatz 1

Tag
geöffnet
von/bis
Intervall
Unterb.
ab
Dauer
Montag
Ja
09:00 - 22:00 Uhr
90 min
Ja
12:00 Uhr
60 min
Dienstag
Ja
09:00 - 22:00 Uhr
90 min
Ja
12:00 Uhr
60 min
Mittwoch
Ja
09:00 - 22:00 Uhr
90 min
Ja
12:00 Uhr
60 min
Donnerstag
Ja
09:00 - 22:00 Uhr
90 min
Ja
12:00 Uhr
60 min
Freitag
Ja
09:00 - 22:00 Uhr
90 min
Ja
12:00 Uhr
60 min
Samstag
Ja
09:00 - 22:00 Uhr
120 min
Ja
13:00 Uhr
60 min
Sonntag
Ja
09:00 - 22:00 Uhr
120 min
Ja
13:00 Uhr
60 min
 

Preise

Zusatzinformationen zu den Öffnungszeiten.

Die generellen Öffnungszeiten sind von Montag bis Sonntag von 09:00 - 22:00 Uhr
Während der Mittagszeit ist die Anlage aufgrund von Platzwartung gesperrt. Die genauen
Zeiten entnehmen Sie bitte den Terminplan des jeweiligen Tages.

Die Preise betragen:

  • Montag bis Freitag € 212,00
  • Samstag und Sonntag € 220,00- bis 16.00 Uhr
  • Samstag und Sonntag € 267,50
  • ab 16.00 Uhr
Der Reservierungsintervall beträgt von

  • Montag bis Freitag 90 min
  • und am Wochende 120 min

Genaue Zeitangaben finden Sie im Terminplan des jeweiligen Tages.
Preiskorrekturen und Irrtümer vorbehalten!

Fotos

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Nutzungsbeding.

N U T Z U N G S B E S T I M M U N G E N

für den Kunstrasenplatz Bürgerau und die Schanzenanlage Uttenhofen

ZAHLUNG:


Die Stadtgemeinde Saalfelden bietet Ihnen folgende 3 Zahlungsmöglichkeiten nach dem Training oder Spiel zur Auswahl an:

  • Barzahlung beim Platzwart
  • Rechnung beim Platzwart
  • Einrichtung eines Abbuchungsauftrages (freiwillig auf Wunsch des Kunden)
Die Preise verstehen sich nach der jeweils gültigen Tabelle. Geplante Preisänderungen werden von der Stadtgemeinde rechtzeitig mittels einer neuen Tabelle kundgemacht.

BUCHEN UND STORNIEREN

Kunstrasenplatz Bürgerau:
  • Innerhalb einer Frist von 6 Tagen kann bis maximal 6 Tage vor dem Einbuchungstermin ohne Stornogebühren selbständig vom Kunden im Programm storniert werden.
  • Bei Stornierung innerhalb von 6 Tagen vor dem gebuchten Termin werden die vollen Buchungsgebühren verrechnet.
  • Die Stadtgemeinde Saalfelden behält sich im Falle höherer Gewalt (insb. Witterung) das Recht vor, jederzeit und ohne Ersatztermin den gebuchten Termin zu stornieren.

Schanzenanlage Uttenhofen:
  • Innerhalb einer Frist von 6 Tagen oder einer Abweichung von mehr als 5 Personen kann bis maximal 6 Tage vor Einbuchungstermin ohne Stornogebühren selbständig vom Kunden im Programm storniert werden.
  • Bei Stornierungen innerhalb von 6 Tagen vor dem gebuchten Termin oder einer Abweichung von mehr als 5 Personen ist die volle Stornogebühr bzw. (bei Personenzahl) der volle Differenzbetrag zu bezahlen.
  • Die Stadtgemeinde Saalfelden behält sich im Falle höherer Gewalt (insb. Witterung) das Recht vor, jederzeit und ohne Ersatztermin den gebuchten Termin zu stornieren.


ZEITEINTEILUNG

Im Sinne eines möglichst geordneten Spiel- und Trainingsbetriebs müssen die gebuchten Zeitraster jedenfalls strikt eingehalten werden. Störungen des laufenden Trainingsbetriebs durch Zeitüberschreitungen sind zu vermeiden.

NUTZUNGSUMFANG DER RESERVIERUNG UMFASST:                                              
beim Kunstrasen:    bei der Sprunganlage:
  • Kunstrasenplatz
  • Kabinen (lt. Einteilung Platzwart)
  • Sanitäre Anlagen
  • Parkplatz (auf eig. Gefahr)
  • Schanzen (W15/ W30/ W60/ W85)
  • Kabinen (lt. Einteilung Platzwart)
  • Sanitäre Anlagen
  • Lift/Seilbahn (lt. aufliegenden Beförderungsbedingungen)
  • Parkplatz (auf eigene Gefahr)


A L L G E M E I N E S :

  • Die Benutzung der Anlage erfolgt auf eigene Gefahr. Für wie immer geartete Unfälle und Verletzungen wird von der Stadtgemeinde keine Haftung übernommen.
  • Den Anordnungen des Platzwartes und allfälliger sonstiger Kontroll- und Aufsichtsorgane ist unbedingt Folge zu leisten. Personen die diese Nutzungsbestimmungen oder die Platz- bzw. Schanzenordnung nicht einhalten, können von der weiteren Benützung vorübergehend oder auch andauernd ausgeschlossen werden.
    Dies gilt auch für den Fall von anderen groben Verstößen für die eingemieteten Vereine.
  • Für Schäden durch Benutzer der Sportanlagen haftet solidarisch auch der Veranstalter bzw. der Verein.
  • Der Platzwart entscheidet über die Benutzbarkeit der Sportanlage. Die Stadtgemeinde haftet jedoch bei festgestellter Unbenutzbarkeit der Anlagen nicht für eventuell dadurch entstandene Umkosten.
  • Die Stadtgemeinde Saalfelden übernimmt keinerlei Haftung für die auf dem Sportplatz bzw. im Schanzengelände verwahrten und dort in Verlust geratenen Gegenstände. In diesem Fall wird von der Gemeinde kein (Schadens-)Ersatz geleistet.
  • Im Sinne eines geordneten Trainings- und Wettkampfbetriebes bedanken wir uns im Voraus für Ihr Verständnis und ihre Mitwirkung und wünschen Ihnen einen schönen Aufenthalt auf unseren Sportanlagen.

Stadtgemeinde Saalfelden am Steinernen Meer
(Bürgermeister Günter Schied)

Platzordnung

KUNSTRASEN-PLATZORDNUNG

Stadtgemeinde Saalfelden am Steinernen Meer


  • Der Kunstrasenplatz darf nur unter Aufsicht eines Trainers bzw. des Platzwartes benützt werden. Die Benützung erfolgt aus eigene Gefahr, für wie immer geartete Unfälle und Verletzungen wird keine Haftung übernommen !
    Den Weisungen des Platzwartes und anderer Kontrollorgane der Stadtgemeinde ist unbedingt Folge zu leisten.
  • Am Kunstrasenplatz darf man nur mit Noppenschuhen (Sohle und Schuhboden ist eine Einheit, entweder aus Kunststoff oder Gummi) spielen.
    Keine Schuhe mit auswechselbaren Stoppeln verwenden!
  • Achtung! Nach dem Ballholen Schuhe reinigen (Schuhabstreifer benützen).
    Den Kunstrasen nicht mit schmutzigen Schuhen betreten.
  • Innerhalb der Umzäunung gilt absolutes Rauchverbot und Kaugummiverbot!
  • Im Areal des Kunstrasenplatzes gilt absolutes Hundeverbot!
  • Bitte nichts wegwerfen – für Abfälle gibt es Mistkübel!
  • Die transportablen Tore sind so zu sichern, dass sie nicht umfallen können.
    Weiters sind diese Tore beim versetzen unbedingt anzuheben und dabei keinesfalls am Kunstrasen zu verschieben. Schwere und (oder) scharfkantige Gegenstände können den Kunstrasen ernsthaft beschädigen.
Bei ungebührlichem Verhalten oder bei Missachtung dieser Benützungsregeln kann der Platzwart oder ein anderes Organ der Stadtgemeinde Saalfelden den zeitlich befristeten oder permanenten Ausschluss von der Benützung des Kunstrasenplatzes verfügen.

Im Sinne eines geordneten Trainings- und Wettkampfbetriebes bedanken wir uns im Voraus für Ihr Verständnis und Ihre Mitwirkung.

Stadtgemeinde Saalfelden am Steinernen Meer
(Bürgermeister Erich Rohrmoser)

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