Unterstützungen / Ermäßigungen
Förderungsmöglichkeiten
Bitte beachten Sie, nahezu alle Kurse in den Bereichen
Sprachen, Wirtschaft und berufliche Bildung sowie EDV sind
förderungswürdig.
Nachstehende Möglichkeiten können genutzt werden:
Qualifizierungsförderung für Beschäftigte im Rahmen des ESF (Ziel 3, Schwerpunkt 4)
Das Arbeitsmarktservice (AMS) fördert mit dieser Beihilfe die
Flexibilität am Arbeitsmarkt sowie die Sicherung der Beschäftigung
durch Weiterqualifizierung.
Zur genaueren Information wenden Sie sich bitte an:
Arbeitsmarktservice Salzburg, Regionalstelle Zell am See, Tel.:
06542/79187-0.
Bildungsscheck des Landes Salzburg
Mit dem Bildungsscheck fördert das Land Salzburg Qualifizierungsmaßnahmen, die beruflich nutzbar sind.
Voraussetzungen:
-
Wohnsitz: Der Förderungswerber muss im Land Salzburg seinen Hauptwohnsitz oder seine Arbeitsstätte haben.
- Berufsbezogenheit: Die Kurse müssen ausschließlich der
berufsorientierten Weiterbildung dienen (Um- oder Höherqualifizierung),
z.B. Sprachen, EDV, 2. Bildungsweg u.a.
- Fristen: Es werden nur jene Maßnahmen gefördert, die im
laufenden Förderungszeitraum (Kalenderjahr) beantragt wurden.
Rückwirkende Förderungen sind nicht möglich.
Vorgangsweise:
Antrag ausfüllen, Rechnung, Zahlungsbeleg und eine Kopie des
Meldezettels beilegen und an die Landesregierung senden. Von dort
erfolgt die Auszahlung prompt und unbürokratisch.
Förderungshöhe:
Die Höhe der Förderung beträgt 50% der Kurskosten, wobei es
verschiedene Höchstbeträge gibt. Gilt für Kurse über € 200,-. Es gelten
auch aufeinanderfolgende aufbauende Kurse, die als Summe über € 200,-
ausmachen müssen, z.B. Englisch A1/1, A1/2, A1/3.
Nähere Informationen auch unter www.volkshochschule.at.