WICHTIG: Bei Einzahlungen von „Parkstrafen“ (Übertretung gebührenpflichtiges Parken) mittels Online Banking ist bei der Überweisung bitte unbedingt das Kennzeichen und die Belegnummer anzuführen. Die Einzahlung kann ansonsten nicht zugeteilt werden und die Parkstrafe gilt als nicht einbezahlt. Das würde eine weitere Strafverfolgung (Anzeige) mit sich ziehen.
Parken in der Stadt
In Saalfelden stehen in unmittelbarer Nähe zum Zentrum rd. 1.000 öffentliche Parkplätze zur Verfügung. Rd. 300 Stellflächen befinden sich in gebührenpflichtigen Kurzparkzonen mit einer maximalen Parkdauer von 180 Minuten.
Gebührenpflichtige Kurzparkzonen
Parkdauer
- Max. 3 Stunden
- Die ersten 15 Minuten sind gebührenfrei für kurze Erledigungen. Fahrzeugbesitzer, welche diese Möglichkeit nutzen möchten, finden dazu eine eigene Funktion bei den Parkscheinautomaten. Auch in der Parkraum-App "Parkster" werden keine Gebühren verrechnet, wenn der Parkvorgang max. 15 Minuten dauert.
Kostenpflichtige Parkzeiten
- Montag bis Freitag (werktags): 08:00 bis 18:00 Uhr
- Samstag: 08:00 bis 12:00 Uhr
Parkgebühren
Die Parkgebühr beträgt 0,50 € für die ersten 30 Minuten. Danach steigen die Gebühren alle 6 Minuten um 0,10 €.
Beispiele:
- 1 Stunde: 1,00 €
- 2 Stunden: 2,00 €
- 3 Stunden: 3,00 €
Häufig gestellte Fragen
In allen Kurzparkzonen, in denen bisher das Einstellen einer Parkuhr erforderlich war. Siehe Plan (blaue Symbole)
- Berglandstraße - gegenüber Avanti Tankstelle (Plan: P4)
- Ramseiderstraße - Einfahrt Blattlfeldstraße (Plan: P5)
- Anton-Wallner-Straße - gegenüber Steinmetz Haitzmann (Plan: P6)
- Schwimmbad Obsmarkt (Plan: P7)
- Ritzensee (Plan: P8)
- Alter Bauhof (Plan: P13)
Weiters stehen bei den Einkaufsmärkten in Saalfelden rd. 1.300 private Parkplätze zur Verfügung, die als Kunde kostenlos benutzt werden können.
Parkscheine sind bei insgesamt 12 Parkscheinautomaten erhältlich, die sich in den Kurzparkzonen befinden. Am Großparkplatz gibt es drei Automaten, am Stadtplatz zwei und an den weiteren Standorten jeweils einen. Sie geben beim Automaten die gewünschte Parkdauer ein und bezahlen mit Münzen oder mit einer NFC-fähigen Karte (Bankomat- oder Kreditkarte). Den Parkschein legen Sie gut sichtbar hinter die Windschutzscheibe Ihres Fahrzeuges. Als Alternative zu den Parkautomaten können Sie die Gebühren auch mit Hilfe eines internetfähigen Smartphones entrichten. Der Vorgang kann über die App "Parkster" abgewickelt werden.
- Einsatzfahrzeuge und Fahrzeuge im öffentlichen Dienst
- Fahrzeuge des Straßendienstes und der Müllabfuhr
- Fahrzeuge von Gemeinden, Gemeindeverbänden oder anderen Gebietskörperschaften - ausgenommen PKWs
- Fahrzeuge, die von Ärzten im Dienst gelenkt werden, wenn sie mit einer entsprechenden Tafel gekennzeichnet sind
- Fahrzeuge, die von Personen im diplomierten ambulanten Pflegedienst gelenkt werden, wenn sie durch einen Ausweis gekennzeichnet sind
- Fahrzeuge, die von dauerhaft stark gehbehinderten Personen abgestellt werden oder in denen solche Personen befördert werden, wenn die Fahrzeuge mit einem Ausweis gekennzeichnet sind
- Fahrzeuge, die zum Zweck des Ein- oder Aussteigens von Personen oder für eine Ladetätigkeit halten
- Taxis auf Taxistandplätzen
Ja. Nur während des Ladevorganges sind E-Autos auf den gekennzeichneten Flächen von der Gebühr befreit.
Die Überwachung erfolgt durch Bedienstete der Stadtgemeinde und der Firma ÖWD (Österreichischer Wachdienst). Die Wachorgane tragen ein Dienstabzeichen und führen einen Dienstausweis mit sich. Für Parken ohne gültigen oder abgelaufenen Parkschein in einer Kurzparkzone, fallen 24 Euro an (21 Euro Erhöhungsbeitrag + 3 Euro Parkgebühren für die höchst zulässige Parkdauer von 3 Stunden).
Für kurze Erledigungen (Bäcker, Bank, Rezept beim Arzt abholen, ...) ist das Parken in den Kurzparkzonen für bis zu 15 Minuten gebührenfrei. Damit die Wachorgane erkennen, dass ein Fahrzeuglenker das "Freiparken" in Anspruch nimmt, muss ein Parkschein hinter die Windschutzscheibe gelegt werden. Diesen Parkschein kann man bei den Parkscheinautomaten kostenlos ausdrucken (Grüne Taste mit weißem Hakerl betätigen). Auch in der Parkraum-App "Parkster" werden keine Gebühren verrechnet, wenn der Parkvorgang max. 15 Minuten dauert.
Zahlreiche Studien zur Innenstadtentwicklung in Saalfelden ergaben, dass unser Stadtzentrum unter der Dominanz der Autos leidet. Damit sich die Menschen im Stadtzentrum wohler fühlen und mehr Zeit dort verbringen, muss der Autoverkehr eingedämmt werden. Ganz wesentlich ist die Reduktion des "Parkplatzsuchverkehrs". Dauerparker sollen - ausgenommen am Areal des Alten Bauhofes - ihre Fahrzeuge außerhalb der Innenstadt abstellen. Jene, die mit dem Auto in die Innenstadt fahren, sollen dort nur kurze Zeit - also bis zu drei Stunden - parken. Die Gebühren sind ein Anreiz für ein solches Verhalten. Auch ein Anreiz, um Umwelt und Klima zu schonen und zu Fuß, mit dem Fahrrad oder mit dem Bus ins Zentrum zu kommen.
Ansprechpersonen bei der Stadtgemeinde Saalfelden: