1. Was ist eine Genossenschaft?
Eine Genossenschaft ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, ähnlich wie ein Verein. Sie besteht aus einer Mitgliederversammlung, einem Ausschuss und weiteren Organen wie Obmann, Kassier, Schriftführer, Rechnungsprüfer und deren jeweiligen Stellvertretern.
2. Warum brauchen wir für den Hochwasserschutz an der Urslau im Bereich „Saalfelden Stadt“ eine Genossenschaft?
Eine Genossenschaft muss gegründet werden, um die ausstehenden Verbauungsmaßnahmen und künftigen Instandhaltungsmaßnahmen an der Urslau im Bereich „Saalfelden Stadt“ finanzieren zu können und die dafür erforderlichen Fördermittel (derzeit 75 %) von Bund und Land abrufen zu können.
3. Welche Vorteile bringt mir die Mitgliedschaft in der „HWSG Urslau Saalfelden Stadt“?
- Bestmöglicher Schutz von Leben und Eigentum bei Hochwasserereignissen
- Wirtschaftliche Aufwertung meiner Immobilien
- Überarbeitung des Gefahrenzonenplanes nach Fertigstellung der Verbauung - Neubewertung der Zoneneinteilung
- Bessere bauliche Nutzbarkeit der Grundstücke – Verringerung von kostspieligen Auflagen im Bauverfahren
- Bessere Konditionen bei der Versicherung von Immobilien
- Wesentliche Erleichterungen bei Zu-, Um- und Neubauten
4. Wie hoch ist der Mitgliedsbeitrag?
Die Höhe des einzelnen Mitgliedsbeitrages richtet sich nach Größe und Lage der Liegenschaft bzw. der Art und Größe der Bebauung. Faustregel: Desto näher die Liegenschaft an der Urslau liegt und desto dichter sie bebaut ist, desto höher ist der Beitrag. Zur groben Orientierung finden Sie unter dem Punkt „Mehrwert“ einige Berechnungsbeispiele. Den genauen Mitgliedsbeitrag für Ihre Liegenschaft können Sie in der Bauverwaltung des Stadtamtes Saalfelden erfragen. Kontakt: Ing. Zlatko Mitrovic
5. Muss ich der Genossenschaft beitreten?
Der Beitritt zur Genossenschaft ist freiwillig. Mit dem Beitritt erhält man das Recht, über das Handeln der Genossenschaft mitzubestimmen. Es wird jedoch nicht so sein, dass Bürgerinnen und Bürger, die der Genossenschaft beitreten, die Schutzbauten für andere, die nicht beitreten, mitfinanzieren. Deshalb kann die Genossenschaft nach Gründung bei der BH Zell am See beantragen, dass Liegenschaftseigentümer behördlich zu Beitragsleistungen verpflichtet werden.
6. Kann ich aus der Genossenschaft wieder aussteigen? Geht die Mitgliedschaft auf meine Rechtsnachfolger über?
Einzelne Liegenschaften oder Anlagen können im Einvernehmen zwischen ihren Eigentümern und der Genossenschaft wieder ausgeschieden werden. Grundsätzlich ist die Mitgliedschaft eine Grundlast und wird auf die Rechtsnachfolger übertragen.
7. Ändert sich der Mitgliedsbeitrag, wenn ein neuer Gefahrenzonenplan verordnet wird und sich die Zonengrenzen verändern?
Nein. Die Grundlage für die Berechnung des Mitgliedsbeitrages bleibt der 1998 verordnete Gefahrenzonenplan, also der Zustand vor Umsetzung der Schutzbauten.
8. Ändert sich der Mitgliedsbeitrag, wenn bauliche Änderungen am Objekt erfolgen?
Ja. Wenn ein Haus erweitert oder verkleinert wird, muss der Mitgliedsbeitrag an die veränderte Gebäudekubatur angepasst werden.
9. Bleibt der Preis von 0,27 Euro pro Anteil für immer bestehen?
Wenn die Genossenschaft über ausreichend finanzielle Mittel für die Erfüllung ihrer Aufgaben verfügt, kann der Mitgliedsbeitrag durch mehrheitlichen Beschluss auch reduziert werden. Eine Genossenschaft ist kein Sparverein. Aktuell geht es darum, über finanzielle Mittel zu verfügen, um die ausstehenden Schutzbauten als Genossenschaft mitfinanzieren zu können und somit auch die Fördermittel von Bund und Land abrufen zu können.
10. Wo erhalte ich weitere Informationen zur Gründung der Hochwasserschutzgenossenschaft Urslau Saalfelden Stadt?
Für Rückfragen steht Ihnen der Obmann der Hochwasserschutzgenossenschaft Urslau Saalfelden Stadt zur Verfügung.
Kontakt: Ing. Thomas Eiböck, thomas.eiboeck@sbg.at