Förderungen


Unterstützungen / Ermäßigungen

Förderungsmöglichkeiten

Bitte beachten Sie, nahezu alle Kurse in den Bereichen Sprachen, Wirtschaft und berufliche Bildung sowie EDV sind förderungswürdig. 
Nachstehende Möglichkeiten können genutzt werden: 

Qualifizierungsförderung für Beschäftigte im Rahmen des ESF (Ziel 3, Schwerpunkt 4) 

Das Arbeitsmarktservice (AMS) fördert mit dieser Beihilfe die Flexibilität am Arbeitsmarkt sowie die Sicherung der Beschäftigung durch Weiterqualifizierung. 
Zur genaueren Information wenden Sie sich bitte an: 
Arbeitsmarktservice Salzburg, Regionalstelle Zell am See, Tel.: 06542/79187-0
 
Bildungsscheck des Landes Salzburg  
 
Mit dem Bildungsscheck fördert das Land Salzburg Qualifizierungsmaßnahmen, die beruflich nutzbar sind.
 
Voraussetzungen: 
  • Wohnsitz: Der Förderungswerber muss im Land Salzburg seinen Hauptwohnsitz oder seine Arbeitsstätte haben. 
  • Berufsbezogenheit: Die Kurse müssen ausschließlich der berufsorientierten Weiterbildung dienen (Um- oder Höherqualifizierung), z.B. Sprachen, EDV, 2. Bildungsweg u.a. 
  • Fristen: Es werden nur jene Maßnahmen gefördert, die im laufenden Förderungszeitraum (Kalenderjahr) beantragt wurden. Rückwirkende Förderungen sind nicht möglich. 
Vorgangsweise:

Antrag ausfüllen, Rechnung, Zahlungsbeleg und eine Kopie des Meldezettels beilegen und an die Landesregierung senden. Von dort erfolgt die Auszahlung prompt und unbürokratisch.
Förderungshöhe: Die Höhe der Förderung beträgt 50% der Kurskosten, wobei es verschiedene Höchstbeträge gibt. Gilt für Kurse über € 200,-. Es gelten auch aufeinanderfolgende aufbauende Kurse, die als Summe über € 200,- ausmachen müssen, z.B. Englisch A1/1, A1/2, A1/3.